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Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Hundeschule Best Friends, Silvia Weber – Stand März 2010
§ 1 – Vorgespräch/Anamnese: Das Vorgespräch findet statt, um Hintergrundinformationen zu sammeln und die jeweilige Trainingsmethode zu ermitteln. Der Trainer behält sich vor, die Übernahme des Trainings abzulehnen. Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr von € 26,-- fällig, diese Gebühr wird bei Zustandekommen einer Trainingsvereinbarung nicht rückvergütet.
§ 2 – Umfang einer Trainingseinheit Eine Trainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Abgerechnet wird im Viertelstundentakt, da z.B. je nach Art des Trainings, der Hund seine Konzentrationsfähigkeit nicht immer über diesen Zeitraum halten kann. Blockkarten werden auf diese Art abgearbeitet wie ein Zeitkonto und haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Vereinbarungsabschluss.
§ 3 – Bezahlung Kosten für eine Einzelberatung oder Trainingseinheiten müssen unmittelbar nach Erbringung der Leistung in bar bezhalt werden. Kosten für Vorträge sind am Vortragsabend vor Beginn des Vortrags zu bezahlen. Die Hundeschule Best Friends bietet Einzelstunden in Form von 5er Blockkarten, 8er Blockkarten und 10er Blockarten an. Der Preis der 8er- und 10er- Blockkarten beinhaltet im Vergleich zur 5er Blockkarte einen Rabatt. Der Trainer kann vom Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Hundehalter grob fahrlässig, oder nicht gemäß der festgesetzten Methodik handelt. Die Rückzahlung der Trainingsgebühr liegt im Ermessen der Hundeschule Best Friends. Der Erfolg des vereinbarten Trainings hängt auch von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab, deshalb kann keinerlei Erfolgsgarantie gegeben werden. Bei Ausfall des Trainers durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die ausgefallene(n) Unterrichtsstunde(n) nachgeholt.
§ 4 – Rücktrittsrecht des Hundehalters Der Hundehalter kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. In diesem Fall werden für die Blockkarten folgende Stornierungsgebühren fällig: Bis 1 Woche vor Beginn 30 % der Kursgebühr Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Bei Ausfall des Hundehalters durch Krankheit oder Unfall werden die noch ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten. Entschließt sich der Hundehalter das Training aus Motivationsmangel nicht weiterzuführen, so steht ihm keine Rückzahlung zu. Sollte während der vereinbarten Trainingsphase der Hund abgegeben, eingeschläfert (ausser bei Unfall oder schwerer Krankheit), oder an Dritte weitergegeben werden, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung der Trainingsgebühr. Die Übertragung einer Blockkarte an Dritte ist zu keiner Zeit möglich. Vereinbarte Trainingstermine für Einzel- und Gruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden voll angerechnet.
§ 5 - Haftung Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundeschule Best Friends einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis des Hundes vorzulegen. Die Hundeschule Best Friends haftet nicht für Schäden, die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters herbeigeführt wurden. Die Hundeschule Best Friends haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.
§ 6 – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.
§ 7 – Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Bochum.
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